Informationen zum Pflegestärkungsgesetz
Der deutsche Bundestag hat im August 2015 das zweite Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Dadurch stehen jährlich 5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung um die allgemeine Pflegesituatiuon zu verbessern. Das Gesetz ist mit dem 01.01.2016 in Kraft getreten. Wirksam wird das Gesetz allerdings erst am 01.01.2017 und die Umstellung wird noch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Wir beschreiben hier kurz die wichtigsten Änderungen für Sie.
Pflegebedürftigkeit neu definiert
In Zukunft werden neben körperlichen Einschränkungen auch geistige und seelische Einschränkungen bemessen und nehmen somit auch ein Einfluss in die Einstufung der Pflegegrade.
Pflegegrade statt Pflegestufen
Mit dem 1. Januar 2017 werden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.
Dadurch lässt sich der Pflegebedarf genauer ermitteltn und es können alle Pflegerelaventen Lebensbereiche berücksichtigt werden.
Höheres Pflegegeld
Das Pflegegeld für Pflegebedürftige, welche zu Hause gepflegt werden wurde mit dem Pflegestärkungsgesetz erhöht. Dies hat also auch vor allem Auswirkungen für die häusliche Intensivpflege. Das gleiche gilt auch für Pflegesachleistungen.
Mehr Zuschüsse
Es können mehr und höhere Zuschüsse beantragt werden. Zum Beispiel für ein geeigenetes Bett. Auch für Pflegehilfsmittel wie etwa Betteinlagen steht mehr Geld zur Verfügung.
Unterstützung im Alltag
Ab dem 1.1.2017 können alle Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden.
Schulungen für Angehörige
Angehörigen von pflegebedürftigen Personen stehen in Zukunft kostenfreie Schulungen in Form von Pflegekursen zur Verfügung um die Situation der häuslichen Pflege zu verbessern. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist auf sechs Wochen pro Jahr ausgeweitet worden.
Freistellung vom Beruf
Wer pflegt und berufstätig ist, kann bis zu zehn Tage unter bestimmten Voraussetzungen einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen (Pflegeunterstützungsgeld) und bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren (Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz).
Vereinfachte Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation in Einrichtungen wird deutlicht vereinfacht. So kann das Pflegepersonal entlastet werden und sich mehr um die Patienten kümmern.