Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Was ist Pflegegeld?

Zahlungen durch die Pflegekassen der jeweiligen Krankenkassen an pflegebedürftige Versicherte, wenn diese anstelle der Inanspruchnahme von Sachleistungen (z.B. häusliche Pflege) ihre Pflege – etwa durch Angehörige – selbst organisieren (nach 37 des Pflegeversicherungsgesetzes). Um Anspruch auf Pflegegeld zu haben, muss der Pflegebedürftige die erforderliche Grundpflege u. die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft ist“

Was sind Pflegesachleistungen?

„Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung in Deutschland nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch. Sie umfasst häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung“

Wer bekommt Pflegegeld/Pflegesachleistungen?

Vorraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen  ist eine anerkannte Pflegestufe/Pflegegrad. Es muss dabei aufgezeigt werden, dass die häusliche Pflege nicht allein durch nicht profesionelle Pflegepersonen erfolgen kann. Zu diesem Kreis von nicht profesionellen Pflegepersonen zählen Angehörige, Freunde und Bekannte, welche einen Pflegebedürftigen häuslich und nicht ererbsmäßig Pflegen.

Um eine anerkannte Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad zu erhalten muss ein „Antrag auf Pflegestufe/Pflegegrad“ bei der Pflegekasse gestellt werden. Dazu weden Sie sich einfach an ihren bishgerigen Ansprechpartner ihrer Krankenkasse, welcher Sie dann eiterleitet.

Die Pflegekasse veranlasst in der Folge eine Begutachtung der häuslichen Situation durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). In diesem Gutachten erfolgt die Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen bzw. Pflegegrade. Diese Pflegestufen und Pflegegrade legen dann auch die Höhe der Leistungen, also des Pflegegeldes oder der Pflegesachleistungen.

Dabei bekommt die Pflegebedürftige Person das Pflegegeld in voller Höhe ausgezahlt und kann dieses nach eigenem Ermessen zum Beispiel auf die Pflegepersonen im haushalt aufteilen.

Die Pflegesachleistungen werden mit der Pflegekasse nach Vorlage von Rechnungen und Belegen verrechnet. Dies gilt beispielseise bei Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegestufen

PflegestufenPflegegeldPflegesachleistungenPflegeheim
Pflegestufe 0123 €231 €231 €
Pflegestufe 1244 €468 €1.064 €
Mit eingeschränkter AlltagskompetenzZusätzlich 72 €Zusätzlich 221 €1.064 €
Pflegestufe 2458 €1.144 €1.330 €
Mit eingeschränkter AlltagskompetenzZusätzlich 87 €Zusätzlich 154 €1.330 €
Pflegestufe 3728 €1.612 €1.612 €
Härtefall728 €1.995 €1.995 €

Pflegegrade

PflegegradePflegegeldPflegesachleistungenPflegeheim
Pflegegrad 1125 €0 €125 €
Pflegegrad 2316 €686 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.298 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.612 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €1.995 €2.005 €
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