Intensivpflege – eine Frage der Qualität

Qualitätsprüfung in einem Intensivpflegedienst

Am 24. Oktober dieses Jahres war es wieder so weit. Einmal im Jahr kommt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Hessen, kurz der MDK Hessen, und prüft unseren Intensivpflegedienst auf Herz und Nieren. Hierbei wird sowohl die Versorgung der Patienten, als auch die Organisation und die Dokumentationen, überprüft. Es war für unser Team sehr wichtig unsere sehr guten Ergebnisse der letzten Jahre zu bestätigen. Wir sind sehr stolz darauf, auch in diesem Jahr mit der Gesamtnote 1,0 abgeschlossen zu haben und sehen uns dadurch zusätzlich in unserer Arbeit und im Umgang mit unseren Patienten und deren Angehörigen bestätigt. Die Tatsache, dass dieses Jahr unser Ergebnis der Qualitätsprüfung durch den MDK erstmals veröffentlicht wird freut uns dabei natürlich um so mehr. Aber darauf ruhen wir uns nicht aus. Wir werden uns stets weiterentwickeln und die neuen Möglichkeiten der Medizin verfolgen um ihnen weiterhin die höchsten qualitativen Standards in der Intensivpflege zu bieten.

Intensivpflegedienst Qualitätsprüfung

Überprüfung der Patientenversorgung

Die Prüfer des medizinischen Dienstes der Krankenenversicherung Hessen begleiten an diesem Tag auch unsere Mitarbeiter direkt in der Versorgung beim Patienten. So kann sich der Prüfer ein umfangreiches Bild machen und überprüfen, dass wir alle wichtigen Vorgaben einhalten. Auch der Umgang mit Patienten und Angehörigen wird dabei beobachtet. Es wurden insgesamt drei unserer versorgten Intensivpatienten in die Prüfung miteinbezogen. Zwei von Ihnen beteiligten sich auch an einer Befragung. Diese findet auch Einfluss im Gesamturteil des MDK Hessen. Das Teilergebnis der pflegerischen Leistungen beträgt ebenfalls 1,0.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Hessen

Durchgeführt werden solche Prüfungen einmal jährlich ohne Vorankündigung in jedem ambulanten Pflegedienst und in stationären Pflegeheimen. Der MDK führt diese Prüfungen schon lange unabhängig durch und nimmt somit einen wichtigen Platz in unserem Gesundheitswesen ein. Finanziert von den Krankenkassen überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung stationäre und ambulante Leistungserbringer im Bereich der Pflege. Die Prüfungsnote dient also sowohl den Krankenkassen, als auch dem Patienten und seinen Angehörigen, als Gradmesser der Qualität. In unserem Beispiel wird die Qualität eines Intensivpflegedienstes ausgewertet.

Den kompletten Transparenzbericht zu den Ergebnissen unserer Qualitätsprüfung finden Sie hier. Wenn ihr unsere Prüfungsnote von 1,0 und diesen Artikel teilt und kommentiert, würden wir uns sehr darüber freuen.

Die neuen Pflegegrade

Die neuen Pflegegrade

Im  August 2015 wurde das Pflegestärkungsgesetz II  verabschiedet. Dadurch gibt es viele Änderungen in der Pflege. Die wohl größte Veränderung ist die Einführung der Pflegegrade und die damit verbundene Abschaffung der Pflegestufen.

Statt bisher drei Pflegestufen gibt es seit dem 01.01.2017 fünf Pflegegrade.

Wer bereits in eine Pflegestufe eingeteilt ist muss dabei allerdings keine neue Begutachtung durch den medizinisch technischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchführen lassen. Aus der Umstellung ergeben sich für die früheren Pflegestufen folgende Pflegegrade.

 

Pflegestärkungsgesetz 2

Umstellung Pflegestufen auf Pflegegrade

Wenn man bisher in keiner Pflegestufe eingeteilt war oder bereits eine Begutachtung durch den MDK beantragt wurde kommt ein neues Verfahren zur Verwendung. Dieses umfasst insgesamt sechs Module, aus denen sich eine Punktzahl ergibt. Mit der Punktzahl wird dann der Pflegegrad ermittelt. Diese Module haben unterschiedliche Gewichtungen. Bei den Pflegestufen gab es zum Beispiel eine deutlich kleinere Aufmerksamkeit auf Modul 3 und Modul 6. Dies stellt eine große und wichtige Änderung durch das Pflegestärkungsgesetz II dar.

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

 

Pflegegrade

Einstufung in Pflegegrade

Hauptziel der Änderungen ist es vor allem auch den psychischen Einschränkungen und Problemen der pflegebedürftigen Personen eine stärkere Gewichtung zu verleihen. Außerdem kann man durch die zusätzlichen Einstufungen besser differenzieren und die Einschränkungen der pflegebedürftigen Menschen besser beurteilen.

Folgen für die außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung

Natürlich hat dies auch Auswirkung auf die Elemente der Grund- und Behandlungspflege innerhalb einer Intensivpflege oder Heimbeatmung. Hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich und ausführlich. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular um eine Beratung zu vereinbaren. 

Herzlich Willkommen auf unserer neuen Internetpräsenz

Die ACURAVITA GmbH

Herzlich Willkommen auf der neuen Internetpräsentation des bundesweiten ambulanten Intensivpflegedienstes ACURAVITA.

Es gibt Dinge im Leben, mit denen man sich erst befasst, worüber man sich erst informiert, wenn es soweit ist.
Plötzlich oder auch langsam schleichend tritt der Fall ein, dass Sie selbst oder ein Angehöriger auf intensive Pflege angewiesen ist. Dies kann durch einen Unfall, aber auch durch eine Erkrankung passieren.

Sollte dieser Fall eintreten sollten Sie sich Beratung und Hilfe holen.
Wir von der ACURAVITA GmbH sind dann genau der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wir gewährleisten für Sie oder ihre Angehörigen eine kompetente und vertrauensvolle häusliche 24 Stunden Intensivpflege.
Von der Beratung, über den Übergang vom Krankenhaus in die außerklinische Intensivpflege sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie auch bei den verschiedenen Kostenträgern, also der Krankenkasse und der Pflegekasse und bereiten alles für einen fließenden Übergang vor.
Unsere Mitarbeiter sind alle speziell geschult um den Aufgaben, beispielsweise einer Heimbeatmung, verantwortungsvoll gerecht zu werden.
Uns ist es wichtig, den pflegebedürftigen Personen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu gehören auch nach Möglichkeit gemeinsame Besuche bei Freunden oder Bekannten, Einkäufe oder Spaziergänge.