Die neuen Pflegegrade

Die neuen Pflegegrade

Im  August 2015 wurde das Pflegestärkungsgesetz II  verabschiedet. Dadurch gibt es viele Änderungen in der Pflege. Die wohl größte Veränderung ist die Einführung der Pflegegrade und die damit verbundene Abschaffung der Pflegestufen.

Statt bisher drei Pflegestufen gibt es seit dem 01.01.2017 fünf Pflegegrade.

Wer bereits in eine Pflegestufe eingeteilt ist muss dabei allerdings keine neue Begutachtung durch den medizinisch technischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchführen lassen. Aus der Umstellung ergeben sich für die früheren Pflegestufen folgende Pflegegrade.

 

Pflegestärkungsgesetz 2

Umstellung Pflegestufen auf Pflegegrade

Wenn man bisher in keiner Pflegestufe eingeteilt war oder bereits eine Begutachtung durch den MDK beantragt wurde kommt ein neues Verfahren zur Verwendung. Dieses umfasst insgesamt sechs Module, aus denen sich eine Punktzahl ergibt. Mit der Punktzahl wird dann der Pflegegrad ermittelt. Diese Module haben unterschiedliche Gewichtungen. Bei den Pflegestufen gab es zum Beispiel eine deutlich kleinere Aufmerksamkeit auf Modul 3 und Modul 6. Dies stellt eine große und wichtige Änderung durch das Pflegestärkungsgesetz II dar.

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

 

Pflegegrade

Einstufung in Pflegegrade

Hauptziel der Änderungen ist es vor allem auch den psychischen Einschränkungen und Problemen der pflegebedürftigen Personen eine stärkere Gewichtung zu verleihen. Außerdem kann man durch die zusätzlichen Einstufungen besser differenzieren und die Einschränkungen der pflegebedürftigen Menschen besser beurteilen.

Folgen für die außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung

Natürlich hat dies auch Auswirkung auf die Elemente der Grund- und Behandlungspflege innerhalb einer Intensivpflege oder Heimbeatmung. Hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich und ausführlich. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular um eine Beratung zu vereinbaren.