Was heißt Pflegebedürftigkeit? Lesen Sie die korrekte Definition hier!

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Nach der Definition des elften Buches des Sozialgesetzbuches sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Der Koalitionsvertrag von November 2013 sieht vor, dass Pflegebedürftigkeit neu und differenzierter definiert werden soll. Die heutige, stark verrichtungsbezogene Beurteilung, welcher Pflegestufe eine pflegebedürftige Person zuzuordnen ist, wird der konkreten Lebenssituation vieler Pflegebedürftiger nicht ausreichend gerecht. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument sollen daher alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen. Das heißt konkret, neben körperlichen Einschränkungen werden auch solche Einschränkungen einbezogen, die bei Demenzkranken häufig vorkommen.

Vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit verbundenen neuen Begutachtungssystematik wurde diese auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Dazu wurden zwei Modellprojekte durchgeführt.

Die Ergebnisse der Projekte liegen seit April 2015 vor und können auf der Website des GKV-Spitzenverbandes heruntergeladen werden. Sie stellten eine wichtige Grundlage für die gesetzgeberischen Arbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) dar, dessen Entwurf im August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

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